
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Jagdgenossenschaftsversammlung
15.10.2020 -- 19:00 bis 21:00
Am Donnerstag, den 15.10.2019 findet um 19:00 Uhr eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Hümmel im Gemeindehaus in Pitscheid statt, zu der ich alle Jagdgenoss(inn)en herzlich einlade.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Jagdvorsteher
- Vorlage der Jahresrechnung und Kassenbericht 2019-2020
- Bericht der Kassenprüfer
- Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2019-2020
- Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung des Reinertrags 2019-2020
- Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft 2020-2021
- Informationen zu Vertragsangelegenheiten im Jagdrevier Hümmel 2 Nord
- Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Verpachtung des Jagdreviers Hümmel 2 Nord
- Informationsblatt „Datenschutz Grundeigentümer“ der JG Hümmel
- Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Information „IGJG“ Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
- Beratung und Beschlussfassung über eine Mitgliedschaft in der IGJG
- Verschiedenes
Das Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft liegt vom 04.10.2020 bis 14.10.2020 beim Jagdvorsteher Reimund Sampels, Keltenstr. 8a, 53520 Bröhlingen aus und kann nach vorheriger telef. Absprache (02694/716) durch die Jagdgenossen eingesehen werden. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind im v.g. Zeitraum bei Bedarf mitzuteilen. Andernfalls gilt das vorliegende Jagdkataster gem. §15 Abs. 2 der Jagdgenossenschaftssatzung als festgestellt.
Jedes Mitglied kann sich durch eine(n) Ehepartner(in) oder ein(e) Lebenspartner(in), eine(n) Verwandte(n) gerader Linie, eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine, die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person mit schriftlichen Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt das Abstandsgebot und Maskenpflicht. Vor Eintritt sind die Hände zu desinfizieren. Die Zahl der zugelassenen Mitgliederplätze ist zur Einhaltung der Mindestabstände begrenzt.
Hümmel-Bröhlingen, den 28.9.2020
Reimund Sampels, Jagdvorsteher